Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Velo Bar Baur
1. Allgemeine Bedingungen
1.1 Alle Angebote, Leistungen und Verträge erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Erklärungen und Sondervereinbarungen zwischen Velo Bar Baur (nachfolgend auch Auftragnehmer genannt) und dem Vertragspartner (nachfolgend auch Auftraggeber genannt) sind nur in schriftlicher Form gültig. Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind sowohl Privatpersonen (Verbraucher) als auch Unternehmer (Gewerbetreibende).
2. Angebote Vertragsabschluss & Preise
2.1 Alle Angebote sind unverbindlich
2.2 Wird ein Angebot durch den Auftraggeber mittels einer Auftragserteilung angenommen, stellt dies einen verbindlichen Auftrag / eine verbindliche Bestellung dar. Sollte der Auftragnehmer die Auftragserteilung des Kunden akzeptieren, erhält der Auftraggeber eine schriftliche Auftragsbestätigung. Erst mit der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande.
2.3 Der Vertrag ist beiderseits bindend. Seitens des Auftragnehmers ausgenommen sind: Krankheit, Unfall, Unglück, Verkehrsstau und Unwetter. Stornogebühren: Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Soweit keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer getroffen wurden, hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine angemessene Entschädigung wie folgt: 1) Bei einer Stornierung bis zehn volle Werktage vor dem ersten Veranstaltungstag werden 35% der letztgültigen Angebotssumme in Rechnung gestellt. 2) Bei einer Stornierung zwischen zehn und drei vollen Werktage vor dem ersten Veranstaltungstag werden 90% der letztgültigen Angebotssumme in Rechnung gestellt. 3) Bei einer Stornierung unter drei vollen Werktage vor dem ersten Veranstaltungstag werden 100 % der letztgültigen Angebotessumme in Rechnung gestellt.
2.4 Sollte es zu Verzögerungen bzw. Ausfall von Dienstleistungen oder Lieferungen durch das Verschulden extern beauftragten Mitarbeitern kommen, so sind Schadensersatzansprüche gegenüber der Velo Bar Baur ausgeschlossen.
2.5 Wird bei einem Catering die vorab bestellte Menge an Konsumgütern überschritten, können nach Absprache weitere Konsumgüter produziert werden. Zusätzliche Konsumgüter werden gemäss den Angebotspreisen in Rechnung gestellt und sind nicht verhandelbar.
2.6 Vertraglich vereinbarte, jedoch vom Auftraggeber nicht genutzte Mengen, Leistungen oder Produkte können nicht vom Rechnungsbetrag abgezogen oder verrechnet werden.
2.7 Produkte werden wie gemäss dem Preiskatalog der vorhergehenden Offerte berechnet.
2.8 Kurzfristig erbrachte Leistung oder nach Vertragsabschluss bestellte Produkte werden nach Regelpreisen von Velo Bar Baur berechnet. Handschriftliche oder eigenmächtige Änderungen des Vertrages und / oder der AGB sind nicht erlaubt.
2.9 Im Onlineshop angebotene Güter sind nur innerhalb der kommunizierten Lieferstrecke auslieferbar. Bei Bestellungen ausserhalb dieses Umkreises erhält der Auftraggeber keine Garantie der Lieferung sowie keine Auftragsbestätigung. Die Zeitangaben einer korrekten Lieferung sind Wetter und Materialabhängig und können bis zu 15 Minuten von der angegebenen Zeit abweichen. Der Auftraggeber empfängt die Bestellung an der angegebenen Adresse. Auf weitere Bestellungen vor Ort kann eingegangen werden.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Der Auftraggeber von Veranstaltungsangeboten verpflichtet sich eine Anzahlung in der Höhe von 35% des Auftragswertes bis 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn zu leisten. Die übrigen 65% zzgl. ,eventueller Zusatzleistungen, sind innerhalb von 14 Werktagen nach Veranstaltungsende zur Zahlung fällig. Bei nicht geleisteter Anzahlung hat der Auftragnehmer das Recht den Auftrag zu stornieren. Auf die Fälligkeit der Zahlung hat dies keinen Einfluss.
3.2 Die Zahlung des Auftraggebers von Veranstaltungsangeboten hat innerhalb von 14 Werktagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge per Überweisung zu erfolgen. Ausschlaggebend ist der Gesamtbetrag Brutto der Rechnung von Velo Bar Baur.
3.3 Kommt es zu Zahlungsverzug des Auftraggebers oder zu einer sonstigen Nichteinhaltung seiner vertraglichen Pflichten gegenüber dem Auftragnehmer, so ist dieser, nach entsprechender Zahlungsfrist und schriftlicher Mahnung, dazu berechtigt, weitere und gerichtliche Schritte einzuleiten. Die Kosten hierfür fallen dem Auftraggeber zu lasten.
4. Versicherungen
4.1 Die von der Velo Bar Baur in die Veranstaltung eingebrachten Gegenstände, insbesondere Tresen, Barkeeper-Werkzeug, Equipment der Miete etc., werden durch den Kunden gegen alle Gefahren (Diebstahl, Einbruch, Abhandenkommen, Zerstörung etc.) versichert. Die von Velo Bar Baur gelieferten Waren, Getränke und sonstige Materialien sind ebenfalls durch den Auftraggeber zu versichern. Es empfiehlt sich in jedem Falle eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung, sowie einer Versicherung gegen Personen- und Sachschäden.
5. Fehlende oder beschädigte Gegenstände, Verschmutzungen
5.1 Für angemietete Gegenstände von Velo Bar Baur an den Auftraggeber obliegt dem Auftraggeber (Mieter) von der Übernahme bis zur Rückgabe die Sorgfaltspflicht. Fehlende und beschädigte Gegenstände, einschliesslich Gläsern, werden dem Kunden zum vollen Wiederbeschaffungswert + einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15% des Wiederbeschaffungswertes in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Diebstahl und/oder Einbruch am Veranstaltungsort.
5.2 Alle Geräte und Einrichtungen müssen, wenn nichts anderes vereinbart, vor Beendigung des Mietverhältnisses vom Auftraggeber gereinigt werden. Nicht gereinigte Geräte werden von Velo Bar Baur gereinigt und gesondert in Rechnung gestellt.
6. Ortsgegebenheiten / Arbeitszeiten / Pausen
6.1 Der Auftraggeber hat für örtliche Gegebenheiten zu sorgen, die eine sichere und professionelle Durchführbarkeit des Auftrages ermöglichen. Bei nicht gegebenen Verhältnissen, hat der Auftragnehmer das Recht, den Auftrag einzuschränken oder als nicht durchführbar zu erklären. In beiden Fällen ist der Gesamtbetrag Brutto des Vertrages in vollem Umfang zur Zahlung fällig.
6.2 Der Auftraggeber stellt für elektronische Geräte die gewünschten Stromanschlüsse nach Norm in unmittelbarer Nähe der vereinbarten Standorte zur kostenfreien Verfügung. Des Weiteren sorgt der Auftraggeber für einen ebenen, sauberen und belastbaren Untergrund als Aufbaufläche, sowie Lagermöglichkeiten für Getränke und sonstige Warenvorräte.
6.3 Der Auftraggeber stellt Sanitäre einrichtungen zur Trinkwasserentnahme und zur Abwasserentsorgung kostenfrei zur Verfügung.
6.4 Die Müllentsorgung von Cocktailresten, Dekorations-Früchten, Flüssigkeiten, Strohhalmen, Kartonagen, Verpackungen etc. ist vom Kunden zu gewährleisten. Eine Müllentsorgung durch den Autragnehmer wird ggf. zusätzlich berechnet.
6.5 Der Aufbau der Bar erfolgt in Abhängigkeit vom Beginn der Veranstaltung ca. 3-4 Stunden vor der geplanten Bareröffnung, oder nach Vereinbarung. Der Abbau erfolgt sogleich nach Ende des Cocktailservices, oder nach Vereinbarung. Aufbau am Vortag bzw. Aufbauzeiten die eine separate Anfahrt erfordern, werden zusätzlich berechnet. Bei Aufbau im Freien, sowie während der Veranstaltung und dem Abbau, stellt der Kunde eine Überdachung bei schlechtem Wetter kostenfrei zur Verfügung.
6.6 Eine Pauschale von 100CHF pro erweiterten 10km Umkreis (als wie kommuniziert angeboten) vom Auftraggeber übernommen.
6.7 Als Arbeitszeit gelten als vereinbart: Die Zeit ab dem ersten Betreten des Veranstaltungsortes, bis zum Verlassen des Veranstaltungsortes. Dies umfasst ebenfalls die Zeiten für Auf- und Abbau, eventuelle Wartezeiten, sowie Reinigungen der Geräte und des Equipments. Sollte ein direktes Reinigen im Anschluss an die Veranstaltung nicht möglich sein, oder vom Auftraggeber nicht gewünscht, wird dieses in den Geschäftsräumen der Velo Bar Baur erledigt.
6.8 Alle angegebenen Arbeitszeiten verstehen sich inklusive gesetzlicher Pausen, in der sich der / die Auftragnehmer vomVeranstaltungsort entfernen darf / dürfen.
7. Jugendschutzgesetz Es ist gesetzlich verboten Spirituosen, spirituosenhaltige Getränke oder Lebensmittel die Brandweine in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Jugendliche unter 18 Jahren zu verkaufen und / oder ihnen den Genuss zu gestatten. Ebenso ist verboten alkoholische Getränke an Jugendlichen unter 16 Jahren abzugeben oder dem Verkehr bei zu pflichten. Gegen Verstösse auch der hier nicht aufgelisteten Jugendschutzgesetze übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung oder Verantwortung. Der Auftraggeber hat minderjähriger Personen zu kennzeichnen und Ihnen den Zugang nur zu den altersgemäss erlaubten Getränken zu gestatten.
8. Datenschutz
8.1 Alle Daten werden beiderseitig absolut vertraulich behandelt und nur mit vorheriger Genehmigung weitergereicht.
9. Werbung Referenzen
9.1 Der Auftraggeber gestattet der Velo Bar Baur während der Veranstaltung, Werbung für eigene Zwecke zu machen. Dieses kann in Form von Flyern, Visitenkarten, Aufstellern, MonitorWerbung, Monitor-Präsentationen, Werbeaufnahmen durch von Velo Bar Baur beauftragte Dritte Personen etc. erfolgen.
9.2 Der Auftraggeber gestattet Velo Bar Baur, seinen (des Auftraggebers) Namen, Firmenlogos, Veranstaltungsfotos und ein Kurzprofil der Veranstaltung auf der offiziellen Homepage und auf allen offiziellen Social-Media-Profilen als Referenz zu veröffentlichen, sowie für eigene Zwecke zu verwenden. Bei Beauftragung über einen Vermittler (z.B. Event-Agentur, Gastwirt etc.) ist dieser für das Einholen der notwendigen Genehmigungen verantwortlich. Für das Einholen von Nutzungsrechten der Gäste des Kunden (Für Foto- und Filmmaterial) ist der Kunde verantwortlich.
Stand 06_2022
1. Allgemeine Bedingungen
1.1 Alle Angebote, Leistungen und Verträge erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Erklärungen und Sondervereinbarungen zwischen Velo Bar Baur (nachfolgend auch Auftragnehmer genannt) und dem Vertragspartner (nachfolgend auch Auftraggeber genannt) sind nur in schriftlicher Form gültig. Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind sowohl Privatpersonen (Verbraucher) als auch Unternehmer (Gewerbetreibende).
2. Angebote Vertragsabschluss & Preise
2.1 Alle Angebote sind unverbindlich
2.2 Wird ein Angebot durch den Auftraggeber mittels einer Auftragserteilung angenommen, stellt dies einen verbindlichen Auftrag / eine verbindliche Bestellung dar. Sollte der Auftragnehmer die Auftragserteilung des Kunden akzeptieren, erhält der Auftraggeber eine schriftliche Auftragsbestätigung. Erst mit der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande.
2.3 Der Vertrag ist beiderseits bindend. Seitens des Auftragnehmers ausgenommen sind: Krankheit, Unfall, Unglück, Verkehrsstau und Unwetter. Stornogebühren: Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Soweit keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer getroffen wurden, hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine angemessene Entschädigung wie folgt: 1) Bei einer Stornierung bis zehn volle Werktage vor dem ersten Veranstaltungstag werden 35% der letztgültigen Angebotssumme in Rechnung gestellt. 2) Bei einer Stornierung zwischen zehn und drei vollen Werktage vor dem ersten Veranstaltungstag werden 90% der letztgültigen Angebotssumme in Rechnung gestellt. 3) Bei einer Stornierung unter drei vollen Werktage vor dem ersten Veranstaltungstag werden 100 % der letztgültigen Angebotessumme in Rechnung gestellt.
2.4 Sollte es zu Verzögerungen bzw. Ausfall von Dienstleistungen oder Lieferungen durch das Verschulden extern beauftragten Mitarbeitern kommen, so sind Schadensersatzansprüche gegenüber der Velo Bar Baur ausgeschlossen.
2.5 Wird bei einem Catering die vorab bestellte Menge an Konsumgütern überschritten, können nach Absprache weitere Konsumgüter produziert werden. Zusätzliche Konsumgüter werden gemäss den Angebotspreisen in Rechnung gestellt und sind nicht verhandelbar.
2.6 Vertraglich vereinbarte, jedoch vom Auftraggeber nicht genutzte Mengen, Leistungen oder Produkte können nicht vom Rechnungsbetrag abgezogen oder verrechnet werden.
2.7 Produkte werden wie gemäss dem Preiskatalog der vorhergehenden Offerte berechnet.
2.8 Kurzfristig erbrachte Leistung oder nach Vertragsabschluss bestellte Produkte werden nach Regelpreisen von Velo Bar Baur berechnet. Handschriftliche oder eigenmächtige Änderungen des Vertrages und / oder der AGB sind nicht erlaubt.
2.9 Im Onlineshop angebotene Güter sind nur innerhalb der kommunizierten Lieferstrecke auslieferbar. Bei Bestellungen ausserhalb dieses Umkreises erhält der Auftraggeber keine Garantie der Lieferung sowie keine Auftragsbestätigung. Die Zeitangaben einer korrekten Lieferung sind Wetter und Materialabhängig und können bis zu 15 Minuten von der angegebenen Zeit abweichen. Der Auftraggeber empfängt die Bestellung an der angegebenen Adresse. Auf weitere Bestellungen vor Ort kann eingegangen werden.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Der Auftraggeber von Veranstaltungsangeboten verpflichtet sich eine Anzahlung in der Höhe von 35% des Auftragswertes bis 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn zu leisten. Die übrigen 65% zzgl. ,eventueller Zusatzleistungen, sind innerhalb von 14 Werktagen nach Veranstaltungsende zur Zahlung fällig. Bei nicht geleisteter Anzahlung hat der Auftragnehmer das Recht den Auftrag zu stornieren. Auf die Fälligkeit der Zahlung hat dies keinen Einfluss.
3.2 Die Zahlung des Auftraggebers von Veranstaltungsangeboten hat innerhalb von 14 Werktagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge per Überweisung zu erfolgen. Ausschlaggebend ist der Gesamtbetrag Brutto der Rechnung von Velo Bar Baur.
3.3 Kommt es zu Zahlungsverzug des Auftraggebers oder zu einer sonstigen Nichteinhaltung seiner vertraglichen Pflichten gegenüber dem Auftragnehmer, so ist dieser, nach entsprechender Zahlungsfrist und schriftlicher Mahnung, dazu berechtigt, weitere und gerichtliche Schritte einzuleiten. Die Kosten hierfür fallen dem Auftraggeber zu lasten.
4. Versicherungen
4.1 Die von der Velo Bar Baur in die Veranstaltung eingebrachten Gegenstände, insbesondere Tresen, Barkeeper-Werkzeug, Equipment der Miete etc., werden durch den Kunden gegen alle Gefahren (Diebstahl, Einbruch, Abhandenkommen, Zerstörung etc.) versichert. Die von Velo Bar Baur gelieferten Waren, Getränke und sonstige Materialien sind ebenfalls durch den Auftraggeber zu versichern. Es empfiehlt sich in jedem Falle eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung, sowie einer Versicherung gegen Personen- und Sachschäden.
5. Fehlende oder beschädigte Gegenstände, Verschmutzungen
5.1 Für angemietete Gegenstände von Velo Bar Baur an den Auftraggeber obliegt dem Auftraggeber (Mieter) von der Übernahme bis zur Rückgabe die Sorgfaltspflicht. Fehlende und beschädigte Gegenstände, einschliesslich Gläsern, werden dem Kunden zum vollen Wiederbeschaffungswert + einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15% des Wiederbeschaffungswertes in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Diebstahl und/oder Einbruch am Veranstaltungsort.
5.2 Alle Geräte und Einrichtungen müssen, wenn nichts anderes vereinbart, vor Beendigung des Mietverhältnisses vom Auftraggeber gereinigt werden. Nicht gereinigte Geräte werden von Velo Bar Baur gereinigt und gesondert in Rechnung gestellt.
6. Ortsgegebenheiten / Arbeitszeiten / Pausen
6.1 Der Auftraggeber hat für örtliche Gegebenheiten zu sorgen, die eine sichere und professionelle Durchführbarkeit des Auftrages ermöglichen. Bei nicht gegebenen Verhältnissen, hat der Auftragnehmer das Recht, den Auftrag einzuschränken oder als nicht durchführbar zu erklären. In beiden Fällen ist der Gesamtbetrag Brutto des Vertrages in vollem Umfang zur Zahlung fällig.
6.2 Der Auftraggeber stellt für elektronische Geräte die gewünschten Stromanschlüsse nach Norm in unmittelbarer Nähe der vereinbarten Standorte zur kostenfreien Verfügung. Des Weiteren sorgt der Auftraggeber für einen ebenen, sauberen und belastbaren Untergrund als Aufbaufläche, sowie Lagermöglichkeiten für Getränke und sonstige Warenvorräte.
6.3 Der Auftraggeber stellt Sanitäre einrichtungen zur Trinkwasserentnahme und zur Abwasserentsorgung kostenfrei zur Verfügung.
6.4 Die Müllentsorgung von Cocktailresten, Dekorations-Früchten, Flüssigkeiten, Strohhalmen, Kartonagen, Verpackungen etc. ist vom Kunden zu gewährleisten. Eine Müllentsorgung durch den Autragnehmer wird ggf. zusätzlich berechnet.
6.5 Der Aufbau der Bar erfolgt in Abhängigkeit vom Beginn der Veranstaltung ca. 3-4 Stunden vor der geplanten Bareröffnung, oder nach Vereinbarung. Der Abbau erfolgt sogleich nach Ende des Cocktailservices, oder nach Vereinbarung. Aufbau am Vortag bzw. Aufbauzeiten die eine separate Anfahrt erfordern, werden zusätzlich berechnet. Bei Aufbau im Freien, sowie während der Veranstaltung und dem Abbau, stellt der Kunde eine Überdachung bei schlechtem Wetter kostenfrei zur Verfügung.
6.6 Eine Pauschale von 100CHF pro erweiterten 10km Umkreis (als wie kommuniziert angeboten) vom Auftraggeber übernommen.
6.7 Als Arbeitszeit gelten als vereinbart: Die Zeit ab dem ersten Betreten des Veranstaltungsortes, bis zum Verlassen des Veranstaltungsortes. Dies umfasst ebenfalls die Zeiten für Auf- und Abbau, eventuelle Wartezeiten, sowie Reinigungen der Geräte und des Equipments. Sollte ein direktes Reinigen im Anschluss an die Veranstaltung nicht möglich sein, oder vom Auftraggeber nicht gewünscht, wird dieses in den Geschäftsräumen der Velo Bar Baur erledigt.
6.8 Alle angegebenen Arbeitszeiten verstehen sich inklusive gesetzlicher Pausen, in der sich der / die Auftragnehmer vomVeranstaltungsort entfernen darf / dürfen.
7. Jugendschutzgesetz Es ist gesetzlich verboten Spirituosen, spirituosenhaltige Getränke oder Lebensmittel die Brandweine in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Jugendliche unter 18 Jahren zu verkaufen und / oder ihnen den Genuss zu gestatten. Ebenso ist verboten alkoholische Getränke an Jugendlichen unter 16 Jahren abzugeben oder dem Verkehr bei zu pflichten. Gegen Verstösse auch der hier nicht aufgelisteten Jugendschutzgesetze übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung oder Verantwortung. Der Auftraggeber hat minderjähriger Personen zu kennzeichnen und Ihnen den Zugang nur zu den altersgemäss erlaubten Getränken zu gestatten.
8. Datenschutz
8.1 Alle Daten werden beiderseitig absolut vertraulich behandelt und nur mit vorheriger Genehmigung weitergereicht.
9. Werbung Referenzen
9.1 Der Auftraggeber gestattet der Velo Bar Baur während der Veranstaltung, Werbung für eigene Zwecke zu machen. Dieses kann in Form von Flyern, Visitenkarten, Aufstellern, MonitorWerbung, Monitor-Präsentationen, Werbeaufnahmen durch von Velo Bar Baur beauftragte Dritte Personen etc. erfolgen.
9.2 Der Auftraggeber gestattet Velo Bar Baur, seinen (des Auftraggebers) Namen, Firmenlogos, Veranstaltungsfotos und ein Kurzprofil der Veranstaltung auf der offiziellen Homepage und auf allen offiziellen Social-Media-Profilen als Referenz zu veröffentlichen, sowie für eigene Zwecke zu verwenden. Bei Beauftragung über einen Vermittler (z.B. Event-Agentur, Gastwirt etc.) ist dieser für das Einholen der notwendigen Genehmigungen verantwortlich. Für das Einholen von Nutzungsrechten der Gäste des Kunden (Für Foto- und Filmmaterial) ist der Kunde verantwortlich.
Stand 06_2022

agb_velo_bar_baur_06_22.pdf |